AG Gesundheitsförderung
Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung.
Aus diesem Grund ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des
Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500,00 Euro im Jahr je Arbeitnehmer steuerfrei zu stellen (§ 3 Nr. 34 EStG-
E).
Die Steuerbefreiung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung durchzuführen.
Härtl Steuerberatung, München
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